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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
2. In der Bestellung des Kunden liegt das durch uns anzunehmende Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Das gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines konkruenten Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer.
4. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. 5. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist für 30 Tage bindend. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung des Käufers. Eine Verpflichtung zur Versicherung gegen Schäden besteht nicht.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
4. Während des Verzuges ist die Geldschuld i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
§ 6 Sachmängelhaftung
1. Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist anderenfalls ausgeschlossen.
4. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, bleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
8. Für öffentliche Aussagen insbesondere in der Werbung haben wir nur einzustehen, wenn wir sie veranlaßt haben. Die Einstandspflicht besteht allerdings nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Kunden auch tatsächlich beeinflußt hat. Dafür trifft den Kunden die volle Beweislast. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9. Garantien im Rechtssinne werden von uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung übernommen. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Eine Bezugnahme auf DIN Normen, Prospekte usw. dienen nur der Warenbeschreibung und stellen keine Garantie dar.
10. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Die Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 8 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sie bedürfen im übrigen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 9 Gerichtsstand und salvatorische Klausel
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im übrigen voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits jetzt einig, daß die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Vertragspartner zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem der unwirksamen Regelung angestrebten zweckwirtschaftlich am nächsten kommt.